Die EU will Gewalt gegen Frauen den Kampf ansagen, ein wichtiger Teil wurde allerdings nicht geregelt.
07.02.2024 - 04:29:24Paus begrüßt EU-Einigung zu Kampf gegen Gewalt an Frauen. Aus Sicht der deutschen Familienministerin ist die Einigung dennoch ein Erfolg.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat die EU-Einigung zum Kampf gegen sexuelle und häusliche Gewalt als «wichtigen Erfolg» bezeichnet. «Ich begrüße die politische Einigung zur EU-Richtlinie gegen Gewalt an Frauen», teilte die Grünen-Politikerin der dpa mit. «Durch die Richtlinie werden Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in ihren Rechten und im Zugang zur Justiz erheblich gestärkt – überall in Europa.» Diese europaweiten Verbesserungen schützten Frauen konkret und wirksam.
Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten hatten sich in Straßburg auf ein Gesetz geeinigt, mit dem bestimmte Straftaten in allen Ländern gleich geregelt werden. Cyber-Stalking, Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung oder wenn intime Bilder ohne Einverständnis weiterverschickt werden, steht demnach künftig in der gesamten EU unter Strafe. Die neuen Vorgaben müssen noch vom Parlament und den EU-Staaten abgesegnet werden. In den meisten Fällen ist das Formsache.
EU-weite Standards zu Vergewaltigungen nicht geregelt
Nicht geregelt wurden dagegen EU-weite Standards zu Vergewaltigungen. Das Parlament forderte eine Regelung, wonach jeder sexuellen Handlung zugestimmt werden müsse: Nur Ja heißt Ja. Mehrere Länder in der EU, darunter Deutschland, hatten das aber blockiert. Die Kritiker argumentierten, dass es für eine solche einheitliche Regelung keine rechtliche Grundlage im Europarecht gebe. Ein entsprechender Artikel hat es daher nicht ins Gesetz geschafft. Zuvor hatten über hundert prominente Frauen in einem offenen Brief Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aufgefordert, die Blockade aufzugeben.
Zu dieser Debatte äußerte Paus sich in ihrer Reaktion nicht explizit. Sie argumentierte aber grundsätzlich: «Ein Scheitern der Richtlinie wäre ein großer gleichstellungspolitischer Rückschritt gewesen.» Die politische Auseinandersetzung für mehr Schutz für Frauen vor Gewalt werde weitergehen, sagte die Ministerin weiter.
Buschmann sagte der dpa, es sei gut, dass man sich auf einheitliche Regeln unter anderem zur Kriminalisierung von Genitalverstümmelung, Zwangsehen und von nicht einvernehmlichen Veröffentlichung intimer Bilder geeinigt habe.
Er sei aber auch zufrieden, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten die Bedenken gegen den in der Richtlinie ursprünglich vorgesehenen Vergewaltigungstatbestand geteilt hätten. Denn auch hier gelte: «Kein noch so guter Zweck heiligt alle Mittel» und die EU könne nur im Rahmen der von den Mitgliedstaaten übertragenen Kompetenzen handeln. «Als Justizminister kann ich keine Vorschrift unterstützen, die offenkundig rechtswidrig wäre, fügte er hinzu. Hierzu sei sich auch die Bundesregierung einig gewesen.
Paus hatte im vergangenen Jahr in einem Interview gesagt, sie hätte sich gewünscht, dass auch der Straftatbestand der Vergewaltigung einbezogen würde - aber vorangestellt, sie sei keine Juristin.