Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die EU-Kommission dazu verurteilt, einem Internetnutzer wegen Übermittlung personenbezogener Daten an die Vereinigten Staaten Schadenersatz zu zahlen.
08.01.2025 - 10:31:37EU-Gericht verurteilt EU-Kommission wegen Datenübermittlung an USA
Er hatte sich über diese Website zu der Veranstaltung "GoGreen" angemeldet und hierzu den Authentifizierungsdienst "EU Login" der Kommission verwendet. Die Kommission hatte beim Aufruf der Website seine personenbezogenen Daten an Empfänger in den USA übermittelt. Nach US-Recht dürften die dortigen Behörden jedoch auf Daten, die aus der EU übermittelt werden, zugreifen, so der Kläger. Es gebe keinen Beschluss, mit dem die Kommission die Angemessenheit des Datenschutzes in den USA festgestellt hätte. Zudem biete eine auf Grundlage von Standardvertragsklauseln erfolgte Datenübermittlung in die USA ohne zusätzliche Maßnahmen keinen angemessenen Schutz. Der Betroffene beantragte auch, die Übermittlungen der ihn betreffenden personenbezogenen Daten für nichtig zu erklären, festzustellen, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen habe, zu einem Antrag auf Auskunft Stellung zu nehmen, und die Kommission zu verurteilen, an ihn als Ersatz des immateriellen Schadens, der ihm durch die Verletzung seines Auskunftsrechts entstanden sei, 800 Euro zu zahlen. Diesen Antrag auf Nichtigerklärung wies das Gericht allerdings als unzulässig ab (T-354/22).