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Anträge auf Familiennachzug durch Flüchtlinge in Griechenland wurden durch das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) im letzten Jahr größtenteils abgelehnt.

27.01.2020 - 10:50:46

Die meisten Anträge auf Familiennachzug aus Griechenland werden vom BAMF abgelehnt

Die Online-Ausgaben von Zeitungen, die zur Funke-Mediengruppe gehören, berichten darüber, wie die Bundesregierung die Anfrage von Seiten der Linksfraktion beantwortete. Demnach gab es bei 539 von insgesamt 747 im Zeitraum von Juni bis Dezember gestellten Anträgen einen negativen Bescheid. Das ergab für diesen Zeitraum eine Ablehnungsquote von 72 Prozent. In der Zeit von Januar bis Mai 2019 war die Quote sogar bei 75 Prozent gelegen. Dies zeigt eine deutliche Zunahme der Quote von Zurückweisungen gegenüber dem vorhergehenden Jahr: Im Jahr 2018 waren nur 59 Prozent der Ersuchen um Aufnahme abgelehnt worden. Die Abgeordnete der Linken, Gökay Akbulut, äußerte gegenüber den Zeitungen der Funke-Gruppe, dass dies für die Geflüchteten bedeute, weiterhin unter sehr schlechten Bedingungen in „Hotspots“ an der Außengrenze der EU oder in anderen Lagern in Griechenland warten zu müssen. Angesichts der aktuellen Diskussionen über die Lage der Flüchtlinge in den griechischen Hotspots ermahnte Akbulut das BAMF, bei der Familienzusammenführung nach der Dublin-Verordnung die rechtlichen Möglichkeiten für eine Aufnahme voll auszuschöpfen und nicht an der Blockadehaltung festzuhalten, wie es bisher geschehen sei. Auf den griechischen Inseln harren Tausende von Flüchtlingen aus, viele von ihnen sind unbegleitete Kinder oder Jugendliche. Wegen der Überfüllung der Lager müssen viele der Geflüchteten in Zelten oder sogar in Hütten, die sie sich selbst gebaut haben, leben. Diese Situation wird von den Hilfsorganisationen als dramatisch geschildert. Die Dublin-Verordnung in der Europäischen Union besagt, dass ein Mitgliedsstaat den Antrag stellen kann, ein Asylverfahren zu übernehmen, wenn der Geflüchtete in dem betreffenden anderen Staat der EU Angehörige hat. Das Asylrecht der EU hält den Familienzusammenhalt und den Schutz der Kinder für besonders schützenswert.
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