Ausland, Flagge von Syrien

Abschiebestopp nach Syrien in Ãœberlegung bei den Innenministern

22.10.2020 - 17:07:54

Die Innenminister der beiden Freistaaten Bayern und Sachsen sprechen sich im Zusammenhang mit der tödlichen Messerattacke eines syrischen Islamisten gegen ein grundsätzliches Abschiebeverbot nach Syrien aus.

In der Freitagsausgabe der „Welt“ fordert der bayerische Innenminister Joachim Herrmann, dass die Bundesregierung und dort das Auswärtige Amt schnellstmöglich Voraussetzungen schaffen muss um islamistische Gefährder nach Syrien oder in Drittstaaten zurückzuführen. Herrmann setzt allerdings voraus, dass die Menschenrechte immer gewahrt bleiben müssen und auch jeder Einzelfall genau zu prüfen sei. Hintergrund ist, dass auf der Innenministerkonferenz ein grundsätzlicher Abschiebestopp für Gewalttäter und verurteilte Straftäter bis Ende des Jahres beschlossen wurde und Gefährder dies als Freifahrtschein für kriminelle Aktivitäten betrachten.
Die bayerische Landesregierung fordert bereits seit längerer Zeit eine entsprechende Kursänderung. Innenminister Herrmann will dieses Thema auf der nächsten Innenministerkonferenz erneut auf die Tagesordnung bringen. Es kann der Bevölkerung nicht vermittelt werden, dass Straftäter, die schwerste Straftaten begehen oder planen noch weiterhin unter dem Inanspruchnahme des Asylrechts weiterhin in Deutschland Schutz in Anspruch nehmen dürfen. An dieser Stelle muss der Schutz und die Verantwortung gegenüber der Bevölkerung ein höheres Gewicht gegenüber der Schutzbedürftigkeit eines Gefährders haben. Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) sprach am Donnerstagnachmittag davon, dass in ganz Deutschland der Umgang mit Gefährdern ein großes Problem darstelle, wenn es um das Thema Abschiebung gehe. Für Syrien bestehe aktuell noch ein grundsätzliches Abschiebeverbot. So hat auch Sachsen auf der Innenministerkonferenz seit 2018 immer wieder Initiativen gestartet, die eine Ausnahmeregelung für Gefährder und Straftäter zum Zweck hatten. Sachsen scheiterte dabei immer am Votum einer Vielzahl anderer Bundesländer. Nach Ansicht von Wöller steht die Sicherheit der Bevölkerung im Vordergrund und vor diesem Hintergrund darf ein generelles Abschiebeverbot für schwere Straftäter und Gefährder kein Tabuthema mehr sein.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, A-1005145

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