Lenzing AG, AT0000644505

Lenzing AG / AT0000644505

27.09.2024 - 11:45:08

Lenzing Gruppe: Joint-Venture LD Celulose begibt erfolgreich grüne Anleihe

Lenzing AG / Schlagwort(e): Anleihe/Nachhaltigkeit


27.09.2024 / 11:45 CET/CEST
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  Begebung einer vorrangig besicherten grünen Unternehmensanleihe in Höhe von 650 Mio. USD („grüne Anleihe“) mit einem Kupon von 7,950 Prozent pro Jahr durch das Joint Venture LD Celulose Emission war aufgrund der hohen Nachfrage von institutionellen Anlegern 4,6-fach überzeichnet   Lenzing – Die Lenzing Gruppe, weltweit führender Anbieter von regenerierten Cellulosefasern für die Textil- und Vliesstoffindustrien, gibt bekannt, dass LD Celulose International GmbH (die „Emittentin“), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des brasilianischen Joint Ventures LD Celulose S.A. („LDC“), erfolgreich eine grüne Anleihe über USD 650 Millionen begeben hat.   Die grüne Anleihe, die am 25. Januar 2032 fällig wird und mit einem Kupon von 7,950 Prozent pro Jahr ausgestattet ist, stieß bei institutionellen Anlegern auf große Nachfrage.   Teil der neuen Finanzierungsstruktur der LDC mit einem Gesamtvolumen von 1 Mrd. USD ist auch ein syndizierter Kredit in Höhe von 350 Mio. USD. LDC beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Anleihenemission und Auszahlung des syndizierten Kredits plus vorhandene Barmitteln zu verwenden, um die bestehenden Finanzierungsvereinbarungen vollständig zu tilgen. Der Nettoerlös aus der Emission der grünen Anleihe wird für die Finanzierung und Refinanzierung förderfähiger Investitionen im Einklang mit dem Green Financing Frameworks eingesetzt.   „Die Lenzing Gruppe ist seit Jahrzehnten Pionier in der nachhaltigen Textil- und Vliesstoffindustrie und der Produktion von Faserzellstoff und hat einen klaren Plan zur weiteren Ökologisierung ihrer Produktion“, sagte Rohit Aggarwal, Vorstandsvorsitzender der Lenzing Gruppe. „Das Interesse der Investoren an der grünen Anleihe von LDC ist auch ein Ergebnis unserer Bemühungen in Nachhaltigkeit.“   Nico Reiner, Finanzvorstand der Lenzing Gruppe: „Mit der erfolgreichen Transaktion wird LDC die bestehende Projektfinanzierung, die die Errichtung einer der größten Faserzellstoffanlagen der Welt ermöglicht hat, in eine eigenständige Unternehmensfinanzierung umwandeln. Dies ist ein weiterer Meilenstein für die erfolgreiche Entwicklung des Joint Ventures, nachdem die operative Performance schneller als erwartet die nominelle Produktionskapazität von 500.000 Tonnen pro Jahr übertroffen hat.“   Die grüne Anleihe wird von der Emittentin begeben, von LDC und LD Florestal S.A. garantiert und an der Börse von Singapur gelistet.   Foto-Download: https://mediadb.lenzing.com/pinaccess/showpin.do?pinCode=oPqmoUCq9Fyr
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Über die Lenzing Gruppe
 
Die Lenzing Gruppe steht für eine ökologisch verantwortungsbewusste Erzeugung von Spezialfasern auf der Basis von Cellulose und Recyclingmaterial. Mit ihren innovativen Produkt- und Technologielösungen ist Lenzing Partner der globalen Textil- und Vliesstoffhersteller und Treiber zahlreicher neuer Entwicklungen. Die hochwertigen Fasern der Lenzing Gruppe sind Ausgangsmaterial für eine Vielzahl von textilen Anwendungen – von funktioneller, bequemer und modischer Bekleidung hin zu langlebigen und nachhaltigen Heimtextilien. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften und ihres botanischen Ursprungs eignen sich die TÜV-zertifizierten biologisch abbaubaren und kompostierbaren Lenzing Fasern auch hervorragend für den anspruchsvollen Einsatz in Hygiene-Anwendungen des täglichen Bedarfs.
 
Das Geschäftsmodell der Lenzing Gruppe geht weit über jenes eines klassischen Faserherstellers hinaus. Gemeinsam mit ihren Kunden und Partnern entwickelt sie innovative Produkte entlang der Wertschöpfungskette, die einen Mehrwert für Konsumentinnen und Konsumenten schaffen. Die Lenzing Gruppe strebt eine effiziente Verwendung und Verarbeitung aller Rohstoffe an und bietet Lösungen für die Umgestaltung der Textilindustrie vom gegenwärtigen linearen Wirtschaftssystem zu einer Kreislaufwirtschaft. Um die Geschwindigkeit der Erderwärmung zu reduzieren und damit auch die Ziele des Pariser Übereinkommens und des „Green Deals“ der EU-Kommission zu unterstützen, hat Lenzing einen klaren, wissenschaftlich fundierten Klimaaktionsplan, der eine deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 und ein Netto-Null-Ziel (Scope 1, 2 und 3) bis 2050 vorsieht.
 
Daten und Fakten Lenzing Gruppe 2023
Umsatz: EUR 2,52 Mrd.
Nennkapazität (Fasern): 1.110.000 Tonnen
Mitarbeiter/innen (Vollzeitäquivalente): 7.917
 
TENCEL™, LENZING™ ECOVERO™, VEOCEL™, LENZING™ und REFIBRA™ sind Marken der Lenzing AG.
Über LD Celulose
 
LD Celulose S.A. ist ein Joint Venture zwischen dem österreichischen Unternehmen Lenzing und dem brasilianischen Unternehmen Dexco und eines der größten Zellstoffwerke der Welt. Das Werk befindet sich in der Region Triângulo Mineiro, zwischen den Gemeinden Indianópolis und Araguari. Es hat eine Produktionskapazität von 500 Tausend Tonnen Zellstoff pro Jahr und verfügt über 144 MW an sauberer Energie. Die bei LDC hergestellten speziellen Zellstofffasern werden in der Textilindustrie verwendet, um innovative, nachhaltige und hochtechnologische Stoffe herzustellen.
 
Wichtiger Hinweis
 
Das Angebot wurde ausschließlich mittels eines Emissionsprospekts gemacht. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion dar. Insbesondere stellt diese Pressemitteilung kein Angebot, keine Aufforderung und keinen Verkauf in den Vereinigten Staaten oder einem Bundesstaat oder einer Jurisdiktion dar, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wäre. Die Schuldverschreibungen wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“), den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten oder den Wertpapiergesetzen einer anderen Jurisdiktion registriert. Die Schuldverschreibungen und die damit verbundenen Schuldverschreibungsgarantien werden ausschließlich qualifizierten institutionellen Käufern gemäß Regel 144A und Nicht-US-Personen außerhalb der Vereinigten Staaten gemäß Regulation S des Securities Act angeboten. Diese Pressemitteilung kann Prognosen und andere „zukunftsgerichtete“ Aussagen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze enthalten. Solche Prognosen oder Aussagen spiegeln die aktuellen Ansichten des Emittenten über zukünftige Ereignisse und die finanzielle Leistung wider. Es kann nicht garantiert werden, dass solche Ereignisse oder Leistungen wie prognostiziert eintreten werden, und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von diesen Prognosen abweichen.
Es ist nicht beabsichtigt, dass die Schuldverschreibungen Anlegern in Österreich zur Verfügung stehen. Daher wird keine Mitteilung gemäß § 24 des Kapitalmarktgesetzes der Republik Österreich 2019 (Kapitalmarktgesetz 2019) (in der jeweils gültigen Fassung, das „österreichische Kapitalmarktgesetz“) eingereicht, die vorsieht, dass jeder, der beabsichtigt, Wertpapiere (einschließlich der Schuldverschreibungen) in Österreich anzubieten, eine Mitteilung an die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft in ihrer Funktion als Meldestelle zu richten hat. Die Schuldverschreibungen dürfen daher in Österreich nur angeboten werden, wenn eine Meldung an den Emissionskalender der Österreichischen Kontrollbank (Österreichische Kontrollbank) gemäß den Bestimmungen des österreichischen Kapitalmarktgesetzes erfolgt ist, sobald eine Person beabsichtigt, Schuldverschreibungen in Österreich anzubieten, spätestens jedoch einen österreichischen Bankarbeitstag vor Beginn des jeweiligen Angebots der Schuldverschreibungen in Österreich.
In jedem Fall handelt es sich bei dem Angebot nicht um ein öffentliches Angebot in der Republik Österreich. Die Schuldverschreibungen dürfen in der Republik Österreich nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des österreichischen Kapitalmarktgesetzes, der EU-Prospektverordnung und allen anderen in Österreich geltenden Gesetzen angeboten und verkauft werden. Es wird kein Antrag nach österreichischem Recht gestellt, um ein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen in der Republik Österreich zu ermöglichen. Das Emissionsmemorandum im Zusammenhang mit dem Angebot wurde und wird nicht bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde) („FMA“) eingereicht und wurde und wird nicht von der FMA genehmigt. Die FMA hat keine Notifizierung von einer anderen zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (jeweils ein „Mitgliedstaat“), bei der ein Wertpapierprospekt gemäß Artikel 25 der EU-Prospektverordnung eingereicht worden sein könnte, erhalten und wird auch keine erhalten. Die Schuldverschreibungen dürfen in Österreich nicht im Wege eines öffentlichen Angebots, einer öffentlichen Werbung oder auf ähnliche Weise vertrieben werden, und das Kaufangebot und alle anderen mit den Schuldverschreibungen zusammenhängenden Dokumente sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen in Österreich nicht öffentlich abgegeben oder im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot zur Zeichnung von Schuldverschreibungen in Österreich verwendet werden. Folglich stehen die Schuldverschreibungen in Österreich nur qualifizierten Anlegern (qualifizierte Anleger) im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 6 KMG iVm Art 2 lit e EU-ProspektVO zur Verfügung und das Emissions- und sonstige Angebotsmaterial zu den Schuldverschreibungen richtet sich ausschließlich an qualifizierte Anleger oder an Personen, die unter eine andere Ausnahme gemäß Art 1 EU-ProspektVO fallen. Die Schuldverschreibungen werden in jedem Fall in Österreich weder angeboten, verkauft noch anderweitig einem Kleinanleger zur Verfügung gestellt. Ein „Kleinanleger“ ist eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden Eigenschaften aufweist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Versicherungsvertriebsrichtlinie, in jedem Fall, in dem dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gilt. Ein Weiterverkauf der Schuldverschreibungen in Österreich darf nur in Übereinstimmung mit dem österreichischen Kapitalmarktgesetz, der EU-Prospektverordnung und anderen anwendbaren Gesetzen erfolgen.
Darüber hinaus müssen sich alle Anleger der Schuldverschreibungen im Sinne des österreichischen Gebührengesetzes 1957 außerhalb Österreichs befinden und sich damit einverstanden erklären, das Kaufangebot oder andere Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Kaufangebot oder stempelsteuerpflichtige Dokumente , auf die darin Bezug genommen wird, oder beglaubigte Kopien, Dokumente oder Mitteilungen, die eine Ersatzdokumentation dafür darstellen, einschließlich schriftlicher Bestätigungen davon, und schriftliche Verweise darauf, außerhalb Österreichs aufzubewahren (jeweils im Sinne des österreichischen Gebührengesetzes (Gebührengesetz 1957)).
Die Schuldverschreibungen wurden und werden nicht bei der brasilianischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Comissão de Valores Mobiliários) (die „CVM“) registriert und dürfen daher nicht auf den brasilianischen Kapitalmärkten platziert, vertrieben, angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es handelt sich um Umstände, die ein öffentliches Angebot in Brasilien gemäß Gesetz Nr. 6.385 vom 7. Dezember 1976 in der geänderten Fassung oder gemäß Beschluss Nr. 160 der CVM vom 13. Juli 2022 in der geänderten Fassung darstellen. Jede gegenteilige Behauptung ist unwahr und rechtswidrig. Dokumente im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen in Brasilien weder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht noch im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot zur Zeichnung oder zum Verkauf der Schuldverschreibungen an die Öffentlichkeit in Brasilien verwendet werden. Personen, die die Schuldverschreibungen in Brasilien erwerben möchten, sollten sich mit ihrem eigenen Rechtsbeistand über die Anwendbarkeit von Registrierungsanforderungen oder etwaige Ausnahmen davon beraten.
 
 
   


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