FPSB, Deutschland

Frankfurt am Main - So gut wie alle politischen Parteien plädieren hierzulande für Änderungen am Erbschaftssteuerrecht – mit der wahrscheinlichen großen Koalition dürfte es nun wohl nur eine kleine Reform geben.

27.02.2025 - 13:10:00

FPSB Deutschland: Erbschaftssteuer auf dem politischen Prüfstand - rechtzeitige Nachlassplanung hilft. Frühzeitiges Estate Planning ist ungeachtet der kommenden politischen Entscheidungen empfehlenswert.

Deutschland hat gewählt. Nach einem hitzigen Wahlkampf haben sich die Bundesbürger entschieden. Und es zeichnet sich ein Regierungsbündnis aus dem Wahlsieger CDU/CSU und der SPD ab. Es wäre in der Geschichte der Bundesrepublik die fünfte Koalition von Schwarz-Rot nach 1966 bis 1969, 2005 bis 2009, 2013 bis 2018 und 2018 bis 2021.

Die Unsicherheit, in welche Richtung sich Deutschland politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich in Zukunft bewegen wird, ist vorerst vorbei. "Auch wenn viele inhaltliche Fragen noch offen sind, es sind einige Schnittmengen in den Wahlprogrammen von CDU/CSU sowie der SPD zu erkennen, aber auch deutliche Unterschiede", sagt Maximilian Kleyboldt, CFP®, und Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).

Die Unterschiede bei den steuerlichen Konzepten und bei der Schuldenbremse liegen auseinander. Insbesondere erwartet der FPSB-Vorstand beim Thema Erbschaftssteuer eine spannende Phase, die einerseits dadurch geprägt ist, dass das bestehende Erbschaftsteuerrecht erneut beim Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Verfassungswidrigkeit liegt und dass die Aussagen in den Wahlprogrammen unterschiedliche Schwerpunkte setzen.

Gegebenenfalls könnte das Urteil vom Bundesverfassungsgericht zu einem Abwarten der Parteien führen. Erbschaftssteuer müssen in Deutschland diejenigen Bürgerinnen und Bürger bezahlen, bei denen das ererbte Vermögen den entsprechenden Freibetrag übersteigt. Laut den Wahlprogrammen aber wollen beide zukünftigen Koalitionspartner die Freibeträge beim Erben und Schenken erhöhen.

Freibeträge seit 2009 unverändert

Das ist nach Ansicht von Kleyboldt, der auch Direktor Wealth Planning bei der Bethmann Bank ist, dringend notwendig. Seit dem Jahr 2009 ist es zu keiner Anpassung der Freibeträge gekommen. Sie liegen weiterhin bei 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, bei 400.000 Euro für Kinder und Stiefkinder, bei 200.000 Euro für Enkel und Kinder von Stiefkindern, bei 100.000 Euro für Eltern und Großeltern sowie bei 20.000 Euro für alle anderen Erben. Von einer drastischen Erhöhung der Freibeträge ist jedoch wohl nicht auszugehen. Schließlich nimmt die Bundesregierung durch die Erbschaftssteuer jährlich mehr als 9 Milliarden Euro ein.

Anders als in anderen Ländern, etwa den USA, ist die deutsche Erbschaftssteuer übrigens keine Nachlasssteuer, die aus Mitteln der Verstorbenen gezahlt wird, sondern eine sogenannte Erbanfallsteuer, die von den begünstigten Erben zu entrichten ist. Diese unterschiedliche Regelung führt dazu, dass die Steuerbemessungsgrundlage hierzulande häufig geringer ausfällt als der tatsächliche Wert der Erbschaft, da sie oft auf mehrere Erben verteilt wird.

Steuerpolitische Vorhaben in Bezug auf die Erbschaftsteuer und die Vermögensteuer

Inwieweit es nun zusätzliche gesetzliche Änderungen bei der Erbschaftssteuer geben wird, bleibt indes abzuwarten, auch im Kontext des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts und dessen Auswirkungen. So möchte die SPD laut Wahlprogramm Schlupflöcher in der Erbschafts- und Schenkungssteuer schließen. Die Sozialdemokraten bemängeln insbesondere Ungerechtigkeiten bei der geringen Besteuerung von großen Betriebsvermögen und vermögenshaltenden Familienstiftungen. Die Union dürfte hier aber wohl wenig kompromissbereit sein, vermutet Kleyboldt.

Die Position der CDU lässt sich durch geplante Entlastungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie auch die Ablehnung einer Vermögensteuer beschreiben. Die CDU möchte deutlich höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer umsetzen. Bei den Familienunternehmen soll bei der Erbfolge keine Belastung der Substanz erfolgen.

Die SPD zielt auf eine Revitalisierung der Vermögensteuer und will ebenfalls eine steuerliche Entlastung von Unternehmen, sieht aber keine pauschalen Steuersenkungen vor. Es soll eine Stärkung der vermögensbezogenen Besteuerung erfolgen und höchste Vermögen sollen in die Verantwortung genommen werden. Den Sozialdemokraten schwebt eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer vor, verbunden mit einer effektiven Mindestbesteuerung für große Betriebsvermögen. Kritisiert wird eine übermäßige Privilegierung großer Unternehmensvermögen. Gleichzeitig wird eine Einführung einer Milliardärssteuer/Mindeststeuer für Superreiche erwogen.

"Erbschaftsteuer ist das eine, aber man muss in der Planung auch auf ertragsteuerliche Aspekte achten und die geplanten Änderungen im Blick haben", so der FPSB Deutschland Vorstand. Nachteilig würden sich für Kunden die Vorgaben der SPD darstellen, wenn man eine Abschaffung der Abgeltungsteuer umsetzt und die Besteuerung von Kapitaleinkünften über den Einkommensteuertarif realisiert. Was bereits in der Vergangenheit seitens der Politik diskutiert wurde, und was sich in dem Wahlprogramm der SPD findet, ist die Änderung bei der Steuerfreiheit von privaten Veräußerungsgewinnen aus Immobilien nach Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren.

Frühzeitige Nachlassplanung sinnvoll

Der Experte rät unabhängig von möglichen Reformen dazu, sich frühzeitig um die eigene Vermögens- und Nachlassplanung zu kümmern. "Immer größere private Vermögen wie auch Betriebsvermögen gehen an die nächste Generation über, wobei die Vermögensstruktur auch immer komplexer wird", berichtet Kleyboldt und ergänzt: "Wichtig ist es, die Nachlassplanung stets an die Lebenssituation sowie auch an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen." So eine Planung schafft Klarheit und bereitet die Angehörigen auf das vor, was im Erbschaftsfall auf sie zukommt.

Gerade bei größeren Vermögen kann ein frühzeitiger Transfer Sinn machen, da die damit verbundenen Freibeträge in der Erbschaft und Schenkungsteuer nach Ablauf der Frist von zehn Jahren erneut ausgeschöpft werden können. Die Gestaltungsmöglichkeiten und Instrumente dafür seien jedoch vielfältig. "Es gibt keine Lösung von der Stange, die für alle gleichermaßen gilt", macht der FPSB-Vorstand klar. So individuell die genauen Ziele, die Lebensumstände und die Vermögenswerte sind, so unterschiedlich sind auch die dafür in Frage kommenden Lösungen. So können beispielsweise Stiftungen, Schenkungen und Testamente, richtig und vorausschauend gestaltet und eingesetzt, Teile einer cleveren Gesamtstrategie sein.

Der Senior Wealth Planner der Bethmann Bank sagt: "Estate Planning geht über die reinen steuerlichen oder rechtlichen Aspekte der Vermögensnachfolge hinaus und will auch die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Vermögensübergangs seitens des Erblassers, seiner Erben und auch der nachfolgenden zweiten Generation planen und transparent machen". Estate Planning bedeutet, Diskussion und Abbildung von Nachfolgegestaltungen im Vermögenskontext. Kurzum: Estate Planning ist "Financial Planning zu Ende gedacht".

Es ist angesichts der Komplexität ratsam, rechtzeitig die Beratungsleistung eines Estate Planners in Anspruch zu nehmen. Die vom FPSB Deutschland zertifizierten Nachfolgeplaner, die CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER (CFEP®-Zertifikatsträger), garantieren aufgrund ihrer umfassenden Qualifikation und langjährigen Berufserfahrung höchste Beratungsqualität. Im Zusammenspiel u.a. mit dem persönlichen Steuerberater und Rechtsanwalt ergibt sich dann ein schlüssiges Gesamtbild, dass neben steuerlichen und rechtlichen Aspekten auch die Liquidität oder aber eine sinnvolle, langfristige Vermögensstruktur abbildet.

Auch aufgrund zweier beim Bundesverfassungsgericht anhängiger Verfahren könnte es im Jahr 2025 zu grundlegenden Änderungen im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts kommen.

Zum einen geht es im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde um die Frage, ob die Regelungen über die Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen der §§ 13a bis 13c und 28a ErbStG Erwerber von Betriebsvermögen im Vergleich zu Erwerbern von Privatvermögen verfassungswidrig ungleich behandeln.

Zudem ist ein Normenkontrollantrag des Freistaats Bayern beim Bundesverfassungsgericht anhängig, der insbesondere auf die Frage abzielt, ob die derzeit geltenden Erbschaftsteuerfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig sind.

Über den FPSB Deutschland e.V. Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 28 Mitgliedsländern und über 230.000 Zertifikatsträgern. Dessen Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an.

Zentrale Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln. Wichtige Gütesiegel sind der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, der CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER, der EFPA European Financial Advisor® EFA und der CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR. Der FPSB Deutschland hat ferner den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Dafür arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.

Ein weiteres Anliegen des FPSB Deutschland ist die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der Verband den Verbraucher-Blog www.frueher-planen.de ( https://www.frueher-planen.de ) lanciert. Er informiert neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen und beinhaltet drei Online-Rechner zur Berechnung der Altersrente und der Basisrente sowie zur Optimierung der Fondsanlage.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.fpsb.de ( https://www.fpsb.de )

Folgen Sie uns auch auf LinkedIn unter: https://de.linkedin.com/company/fpsbdeutschland ( https://de.linkedin.com/company/fpsbdeutschland )

(Ende)

Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. Ansprechpartner: Iris Albrecht Tel.: +49 681 41 09 806 10 E-Mail: presse@fpsb.de Website: www.fpsb.de

@ pressetext.de